Club (Foto: dpa)
Warum gibt es das Tanzverbot?

Nach Saarländischem Gesetz gilt von Gründonnerstag ab vier Uhr morgens bis Karsamstag um zwölf Uhr nachts im gesamten Saarland ein Tanzverbot auf öffentlichen Veranstaltungen. Aber warum gibt's das eigentlich?

Es geht vorallem um den Karfreitag - das ist in der christlichen Religion der Tag, an dem Jesus gekreuzigt wurde und für gläubige Christen ist der Freitag vor Ostern deshalb ein Tag der Trauer - und damit ein sogenannter "stiller" Feiertag.

Tanzen und laute Musik sind deshalb gesetzlich verboten. Gleiches gilt für andere öffentliche Veranstaltungen wie Sport-Events oder Konzerte.

Vor ein paar Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Ausnahmeregelungen sind möglich, wenn dieser christliche Feiertag trotzdem weiter geschützt ist. Das heißt zum Beispiel, wenn kein Gottesdienst gestört wird, dann kann es für eine Party im Club trotzdem eine Erlaubnis geben.

Was gilt für private Feiern Zuhause?

Was ihr in euren eigenen vier Wänden treibt, ist und bleibt Privatsache. Allerdings nur solange sich niemand gestört fühlt. Privatpartys im Freien sind in einigen Bundesländern explizit verboten - im saarländischen Feiertagsgesetz steht dazu aber keine explizite Regel.


Artikel vom 06.04.2023